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   BGH, 17.07.1962 - 1 StR 263/62   

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https://dejure.org/1962,4027
BGH, 17.07.1962 - 1 StR 263/62 (https://dejure.org/1962,4027)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1962 - 1 StR 263/62 (https://dejure.org/1962,4027)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1962 - 1 StR 263/62 (https://dejure.org/1962,4027)
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  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist zulässig

    Auszug aus BGH, 17.07.1962 - 1 StR 263/62
    Das war an sich zulässig (BGHSt 11, 26).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 17.07.1962 - 1 StR 263/62
    Das Verbot der Schlechterstellung bezieht sich nicht nur auf die Gesamtstrafe sondern auch auf die Einzelstrafe (BGHSt 1, 252).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 17.07.1962 - 1 StR 263/62
    Der Senat konnte diesen in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst ändern (vgl. BGHSt 15, 63, 66) [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60].
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 439/58
    Auszug aus BGH, 17.07.1962 - 1 StR 263/62
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Frage für den Fall bejaht, daß allein der erwachsene Mitangeklagte gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts Berufung eingelegt hat (BGHSt 13, 157).
  • BGH, 11.12.1959 - 4 StR 321/59
    Auszug aus BGH, 17.07.1962 - 1 StR 263/62
    Die von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 14, 64 steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • RG, 02.07.1883 - 1520/83

    Muß bei verordneter Wiederaufnahme eines durch ein rechtskräftiges Urteil

    Auszug aus BGH, 17.07.1962 - 1 StR 263/62
    Vor welchem Gericht die neue Hauptverhandlung durchzuführen ist, falls gemäß § 370 StPO deren Erneuerung angeordnet wurde, ist dagegen in den Vorschriften über die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht geregelt (s. § 373 Abs. 1 StPO; RGSt 9, 34).
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